11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 11.05.2010 – XI R 24/08

Versäumung der Revisionsbegründungsfrist durch das Finanzamt - Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Büroversehen

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Grundsätze für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gelten für die Finanzbehörde ebenso wie für den Steuerpflichtigen .

Leitsatz

  1. NV: Die Grundsätze für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gelten für die Finanzbehörde ebenso wie für den Steuerpflichtigen .
  2. NV: Begehrt das Finanzamt Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist, so muss der gesetzliche Vertreter vortragen, wie und durch welche Beschäftigten in seinem Amt Posteingänge gehandhabt werden sowie wann und wie die in der Sachbearbeitung von Posteingängen eingesetzten Beschäftigten über die ordnungsgemäße Behandlung von Posteingängen belehrt worden sind und wie die Einhaltung dieser Belehrungen überwacht wird .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 23. August 2007, Az: 5 K 5835/03 U, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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