11. Senatamtlich veröffentlicht
BFH, Urteil vom 11.12.2013 – XI R 22/11
Wirkung und Änderbarkeit eines im Insolvenzverfahren ergangenen bestandskräftigen Feststellungsbescheides
Aus dem Leitsatz
1. Ein bestandskräftiger Feststellungsbescheid über eine Umsatzsteuernachzahlung als Insolvenzforderung steht einer später begehrten anderweitigen Umsatzsteuerfestsetzung entgegen, wenn dieser Bescheid nicht mehr geändert werden kann.
Leitsatz
- Ein bestandskräftiger Feststellungsbescheid über eine Umsatzsteuernachzahlung als Insolvenzforderung steht einer später begehrten anderweitigen Umsatzsteuerfestsetzung entgegen, wenn dieser Bescheid nicht mehr geändert werden kann.
- Die Entscheidung des FA über die Rücknahme des Feststellungsbescheides nach § 130 Abs. 1 AO ist eine Ermessensentscheidung, die von den Gerichten nur eingeschränkt überprüft werden kann.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 10. August 2011, Az: 7 K 7232/08, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 130 Abs. 1 AORücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts
- § 251 Abs. 3 AOVollstreckbare Verwaltungsakte
- § 38 InsOBegriff der Insolvenzgläubiger
- § 87 InsOForderungen der Insolvenzgläubiger
- § 174 Abs. 1 InsOAnmeldung der Forderungen
- § 178 InsOVoraussetzungen und Wirkungen der Feststellung
- § 208 Abs. 1 InsOAnzeige der Masseunzulänglichkeit
- § 5 AOErmessen
- § 251 Abs. 2 AOVollstreckbare Verwaltungsakte
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