11. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 08.06.2011 – XI R 22/09

Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Rahmen des "betreuten Wohnens" erbringt

Aus dem Leitsatz

Erbringt ein gemeinnütziger Verein gegenüber Senioren im Rahmen des "betreuten Wohnens" ein Leistungsbündel, das durch die Leistungen der in § 75 BSHG (Altenhilfe) genannten Art geprägt wird, ist die einheitliche Leistung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei, auch wenn der Verein insoweit nur gegenüber dem Vermieter der…

Leitsatz

Erbringt ein gemeinnütziger Verein gegenüber Senioren im Rahmen des "betreuten Wohnens" ein Leistungsbündel, das durch die Leistungen der in § 75 BSHG (Altenhilfe) genannten Art geprägt wird, ist die einheitliche Leistung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei, auch wenn der Verein insoweit nur gegenüber dem Vermieter der Seniorenwohnungen verpflichtet ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 2. April 2008, Az: 8 K 1798/03, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 4 Nr. 18 UStGSteuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
  • § 53 AOMildtätige Zwecke
  • Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g EWGRL 388/77
  • Art. 13 Teil A Abs. 2 EWGRL 388/77
  • § 75 BSHG

Prüfungsrelevanz

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