11. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 19.10.2011 – XI R 20/09

Keine Steuerfreiheit von Personalgestellungs- und Beratungsleistungen einer Spielbank - Keine umsatzsteuerrechtliche Nebenleistung - Keine Missachtung unionsrechtlicher Vorgaben

Aus dem Leitsatz

Von der Spielbankabgabe unbelastete Umsätze einer Spielbank aus Personalgestellung und Beratung sind nicht nach § 4 Nr. 9 Buchst. b Satz 1 UStG in der bis zum 5. Mai 2006 geltenden Fassung steuerfrei .

Leitsatz

Von der Spielbankabgabe unbelastete Umsätze einer Spielbank aus Personalgestellung und Beratung sind nicht nach § 4 Nr. 9 Buchst. b Satz 1 UStG in der bis zum 5. Mai 2006 geltenden Fassung steuerfrei .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 26. Juni 2009, Az: 1 K 859/08 U, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 4 Nr. 9 Buchst. b S. 1 UStGSteuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
  • Art. 13 Teil B Buchst. f EWGRL 388/77
  • Art. 12 Abs. 1 GG
  • Art. 14 Abs. 1 GG
  • Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i EWGRL 388/77

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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