11. SenatNV

BFH, Urteil vom 16.10.2013 – XI R 19/11

Umsatzsteuerfreiheit der Leistungen eines Berufsbetreuers

Aus dem Leitsatz

NV: Ein gerichtlich bestellter Betreuer, der Betreuungsleistungen i.S. von § 1896 Abs. 1 BGB im Rahmen seiner Berufsausübung erbringt (sog. Berufsbetreuer), handelt als anerkannte Einrichtung i.S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG bzw. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL und kann sich für die Steuerfreiheit dieser…

Leitsatz

NV: Ein gerichtlich bestellter Betreuer, der Betreuungsleistungen i.S. von § 1896 Abs. 1 BGB im Rahmen seiner Berufsausübung erbringt (sog. Berufsbetreuer), handelt als anerkannte Einrichtung i.S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG bzw. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL und kann sich für die Steuerfreiheit dieser Betreuungsleistungen auf das Unionsrecht berufen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 16. Juni 2011, Az: 5 K 3437/10 U, Urteil

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