11. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 14.11.2018 – XI R 16/17

Garantiezusage eines Kfz-Händlers als Versicherungsleistung
ECLI: DE:BFH:2018:U.141118.XIR16.17.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. Die entgeltliche Garantiezusage des Kfz-Händlers ist keine unselbständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung, sondern eine eigenständige Leistung .

Leitsatz

  1. Die entgeltliche Garantiezusage des Kfz-Händlers ist keine unselbständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung, sondern eine eigenständige Leistung .
  2. Mit einer Garantiezusage, durch die der Kfz-Verkäufer als Garantiegeber im Garantiefall eine Geldleistung verspricht, liegt eine Leistung aufgrund eines Versicherungsverhältnisses im Sinne des VersStG vor, die nach § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG steuerfrei ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 23. Februar 2017 11 K 134/16 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 2. Mai 2016 aufgehoben. Die Umsatzsteuer wird unter Abänderung der Umsatzsteuerbescheide des Beklagten vom 5. Januar 2016 für 2012 auf ... € und für 2013 auf ... € festgesetzt. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 23. Februar 2017, Az: 11 K 134/16, Urteil

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