11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 15.05.2019 – XI R 14/17

Zum Beweiswert eines "Freistempler"-Aufdrucks mit Datumsanzeige
ECLI: DE:BFH:2019:B.150519.XIR14.17.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Dem "Freistempler"-Aufdruck kommt eine geringere Beweiskraft zu als dem Poststempel. Die Freistempelung des Briefes besagt lediglich, dass die Sendung versandfertig gemacht worden, nicht aber, dass es auch tatsächlich zur rechtzeitigen Versendung gekommen ist .

Leitsatz

NV: Dem "Freistempler"-Aufdruck kommt eine geringere Beweiskraft zu als dem Poststempel. Die Freistempelung des Briefes besagt lediglich, dass die Sendung versandfertig gemacht worden, nicht aber, dass es auch tatsächlich zur rechtzeitigen Versendung gekommen ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 12. Januar 2017 5 K 23/15 U wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 12. Januar 2017, Az: 5 K 23/15 U, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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