11. SenatNV

BFH, Urteil vom 26.08.2014 – XI R 14/12

Kindergeld: Prüfung der Ausbildungswilligkeit eines volljährigen Kindes bei Nichtannahme eines angebotenen Studienplatzes - Zurückverweisung wegen unzureichender Feststellungen des FG

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Gewährung von Kindergeld für ein volljähriges Kind gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG verlangt, dass sich das Kind ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht .

Leitsatz

  1. NV: Die Gewährung von Kindergeld für ein volljähriges Kind gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG verlangt, dass sich das Kind ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht .
  2. NV: Bei der Feststellung der hierfür erforderlichen Ausbildungswilligkeit des Kindes hat das FG sämtliche dafür entscheidungserheblichen Umstände zu prüfen und zu würdigen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 8. Februar 2012, Az: 9 K 49/10, Urteil

Zitierte Normen

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