11. SenatNV

BFH, Urteil vom 13.12.2017 – XI R 12/16

Zur Bindungswirkung eines BFH-Urteils
ECLI: DE:BFH:2017:U.131217.XIR12.16.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Ein FG verstößt gegen § 126 Abs. 5 FGO, wenn es eine ihm aufgegebene Sachverhaltsaufklärung unterlässt und stattdessen annimmt, die Vorgaben des BFH erscheinen "nicht eindeutig" und "widersprüchlich" , , .

Leitsatz

NV: Ein FG verstößt gegen § 126 Abs. 5 FGO, wenn es eine ihm aufgegebene Sachverhaltsaufklärung unterlässt und stattdessen annimmt, die Vorgaben des BFH erscheinen "nicht eindeutig" und "widersprüchlich" , , .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 19. Mai 2016 5 K 85/15 aufgehoben. Die Sache wird an das Niedersächsische Finanzgericht zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 19. Mai 2016, Az: 5 K 85/15, Urteil; vorgehend BFH, 21. Januar 2015, Az: XI R 13/13, Urteil; vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 14. Februar 2013, Az: 5 K 281/11, Urteil; nachgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 3. Mai 2018, Az: 5 K 85/15, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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