BFH, Urteil vom 13.12.2017 – XI R 12/16
Aus dem Leitsatz
NV: Ein FG verstößt gegen § 126 Abs. 5 FGO, wenn es eine ihm aufgegebene Sachverhaltsaufklärung unterlässt und stattdessen annimmt, die Vorgaben des BFH erscheinen "nicht eindeutig" und "widersprüchlich" , , .
Leitsatz
NV: Ein FG verstößt gegen § 126 Abs. 5 FGO, wenn es eine ihm aufgegebene Sachverhaltsaufklärung unterlässt und stattdessen annimmt, die Vorgaben des BFH erscheinen "nicht eindeutig" und "widersprüchlich" , , .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 19. Mai 2016 5 K 85/15 aufgehoben. Die Sache wird an das Niedersächsische Finanzgericht zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 19. Mai 2016, Az: 5 K 85/15, Urteil; vorgehend BFH, 21. Januar 2015, Az: XI R 13/13, Urteil; vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 14. Februar 2013, Az: 5 K 281/11, Urteil; nachgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 3. Mai 2018, Az: 5 K 85/15, Beschluss
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 24 UStGDurchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Weitere Entscheidungen zu § 24 UStG
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