11. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 05.11.2014 – XI R 11/13

Infektionshygienische Leistungen einer "Hygienefachkraft" als umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen

Aus dem Leitsatz

Infektionshygienische Leistungen eines Fachkrankenpflegers für Krankenhaushygiene an Krankenhäuser, Altenheime oder Pflegeheime sind (nur) insoweit nach § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG a.F. umsatzsteuerfrei, als diese Einrichtungen mit den bezogenen Leistungen bei der Ausübung einer Heilbehandlungstätigkeit infektionshygienische Anforderungen erfüllen müssen.

Leitsatz

Infektionshygienische Leistungen eines Fachkrankenpflegers für Krankenhaushygiene an Krankenhäuser, Altenheime oder Pflegeheime sind (nur) insoweit nach § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG a.F. umsatzsteuerfrei, als diese Einrichtungen mit den bezogenen Leistungen bei der Ausübung einer Heilbehandlungstätigkeit infektionshygienische Anforderungen erfüllen müssen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 13. Dezember 2011, Az: 15 K 4458/08 U, Urteil; nachgehend FG Münster, 15. November 2016, Az: 15 K 4178/14 U, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 4 Nr. 14 S. 1 UStGSteuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
  • § 4 Nr. 16 UStGSteuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
  • Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b EWGRL 388/77
  • Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c EWGRL 388/77
  • Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g EWGRL 388/77
  • Art. 132 Abs. 1 Buchst. b EGRL 112/2006
  • Art. 132 Abs. 1 Buchst. c EGRL 112/2006
  • Art. 132 Abs. 1 Buchst. g EGRL 112/2006
  • § 36 IfSG

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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