11. SenatNV

BFH, Urteil vom 26.08.2014 – XI R 1/13

Kindergeld: Fortwirkung einer Meldung des Kindes als Arbeitsuchender unter Geltung des § 38 SGB III ab dem Jahr 2009

Aus dem Leitsatz

1. NV: Nach § 38 SGB III i.d.F. ab dem 1.1.2009 endet die Pflicht der Arbeitsagentur, einen Arbeitsuchenden zu vermitteln, nicht mehr automatisch nach Ablauf von drei Monaten .

Leitsatz

  1. NV: Nach § 38 SGB III i.d.F. ab dem 1.1.2009 endet die Pflicht der Arbeitsagentur, einen Arbeitsuchenden zu vermitteln, nicht mehr automatisch nach Ablauf von drei Monaten .
  2. NV: Beruft sich die Familienkasse auf das Vorliegen einer Pflichtverletzung eines arbeitsuchenden Kindes, die zur Einstellung der Arbeitsvermittlung berechtigt, trägt sie die Feststellungslast dafür, dass dem Kind eine entsprechende Pflicht oblegen hat. Der Kindergeldberechtigte trägt die Feststellungslast dafür, dass das Kind die ihm obliegenden Pflichten erfüllt oder nur aufgrund des Vorliegens eines wichtigen Grundes verletzt hat .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 6. Dezember 2012, Az: 14 K 1626/12 Kg, Urteil

Zitierte Normen

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