11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 07.11.2012 – XI E 4/12

Bekanntgabe der Gerichtskostenrechnung an den Prozessbevollmächtigten - Keine Beschränkung des Umfangs der Prozessvollmacht vor dem BFH

Aus dem Leitsatz

NV: Die Gerichtskostenrechnung ist im Finanzgerichtsprozess gemäß § 62 Abs. 6 Satz 5 FGO dem Prozessbevollmächtigten des erledigten Verfahrens bekannt zu geben, auf das sich der Kostenansatz in Form der Kostenrechnung bezieht .

Leitsatz

NV: Die Gerichtskostenrechnung ist im Finanzgerichtsprozess gemäß § 62 Abs. 6 Satz 5 FGO dem Prozessbevollmächtigten des erledigten Verfahrens bekannt zu geben, auf das sich der Kostenansatz in Form der Kostenrechnung bezieht .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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