11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 19.11.2013 – XI B 9/13

Bindung des Gerichts an das Klagebegehren und Verbot der Verböserung im finanzgerichtlichen Verfahren werden durch Saldierung nicht verletzt

Aus dem Leitsatz

NV: Weder die Bindung an das Klagebegehren noch das Verbot der Verböserung hindern ein Finanzgericht daran, innerhalb eines in einem Umsatzsteuerbescheid (insgesamt) festgesetzten Steuerbetrags die steuerpflichtigen Umsätze in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht für den Steuerpflichtigen ungünstiger zu beurteilen, als dies in dem angefochtenen…

Leitsatz

NV: Weder die Bindung an das Klagebegehren noch das Verbot der Verböserung hindern ein Finanzgericht daran, innerhalb eines in einem Umsatzsteuerbescheid (insgesamt) festgesetzten Steuerbetrags die steuerpflichtigen Umsätze in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht für den Steuerpflichtigen ungünstiger zu beurteilen, als dies in dem angefochtenen Steuerbescheid geschehen ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 4. Dezember 2012, Az: 5 K 5249/12, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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