BFH, Beschluss vom 19.11.2013 – XI B 9/13
Aus dem Leitsatz
NV: Weder die Bindung an das Klagebegehren noch das Verbot der Verböserung hindern ein Finanzgericht daran, innerhalb eines in einem Umsatzsteuerbescheid (insgesamt) festgesetzten Steuerbetrags die steuerpflichtigen Umsätze in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht für den Steuerpflichtigen ungünstiger zu beurteilen, als dies in dem angefochtenen…
Leitsatz
NV: Weder die Bindung an das Klagebegehren noch das Verbot der Verböserung hindern ein Finanzgericht daran, innerhalb eines in einem Umsatzsteuerbescheid (insgesamt) festgesetzten Steuerbetrags die steuerpflichtigen Umsätze in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht für den Steuerpflichtigen ungünstiger zu beurteilen, als dies in dem angefochtenen Steuerbescheid geschehen ist .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 4. Dezember 2012, Az: 5 K 5249/12, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 103 Abs. 1 GG
- § 16 UStGSteuerberechnung, Besteuerungszeitraum und Einzelbesteuerung
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