9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 06.12.2012 – XI B 89/11

Durchführung der mit einem Kreditvertrag verbundenen Sacharbeit keine Vermittlungsleistung - Nichtzulassungsbeschwerde

Aus dem Leitsatz

NV: Ein Steuerpflichtiger wird nicht als Kreditvermittler i.S. des § 4 Nr. 8a UStG tätig, wenn er als Subunternehmer eines Bauträgers lediglich mit einem Teil der mit einem Kreditvertrag verbundenen Sacharbeit betraut ist (vgl. EuGH-Urteil vom 21. Juni 2007 C-453/05, Ludwig).

Leitsatz

NV: Ein Steuerpflichtiger wird nicht als Kreditvermittler i.S. des § 4 Nr. 8a UStG tätig, wenn er als Subunternehmer eines Bauträgers lediglich mit einem Teil der mit einem Kreditvertrag verbundenen Sacharbeit betraut ist (vgl. EuGH-Urteil vom 21. Juni 2007 C-453/05, Ludwig).

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 5. Juli 2011, Az: 4 K 208/09, Urteil

Zitierte Normen

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Prüfungsrelevanz

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