11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 27.09.2010 – XI B 85/09

NZB: Mangelnde Darlegung von Zulassungsgründen

Aus dem Leitsatz

1. NV: Mit der Beschwerdebegründung, es sei ungeklärt, unter welchen Voraussetzungen das im Strafverfahren bestehende Schweigerecht durch das im Steuerrecht geltende Mitwirkungsgebot ausgehebelt und damit gegen das Rechtsstaatsgebot verstoßen werde, wird keine in einem Revisionverfahren klärbare hinreichend bestimmte Rechtsfrage dargelegt.

Leitsatz

  1. NV: Mit der Beschwerdebegründung, es sei ungeklärt, unter welchen Voraussetzungen das im Strafverfahren bestehende Schweigerecht durch das im Steuerrecht geltende Mitwirkungsgebot ausgehebelt und damit gegen das Rechtsstaatsgebot verstoßen werde, wird keine in einem Revisionverfahren klärbare hinreichend bestimmte Rechtsfrage dargelegt.
  2. NV: Mit der Beschwerdebegründung, das FG habe sich bei seiner Feststellung einer Steuerhinterziehung ausschließlich auf die vom Kläger angegriffene Vergleichsrechnung gestützt und nicht geprüft, ob ein Abgleich mit einem durchschnittlichen Vergleichsbetrieb zulässig sei, wird nicht dargelegt, dass es im Rechtsgrundsätzlichen von dem BFH-Urteil vom 7. November 2006 VIII R 81/04 BFHE 215, 66 BStBl II 2007, 364 abgewichen sei.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Nürnberg, 12. Mai 2009, Az: 2 K 277/2008, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 115 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat