11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 11.12.2014 – XI B 77/14

Kindergeldanspruch: Wegfall der Arbeitsuchendmeldung des Kindes - Teilweise Revisionszulassung bei teilbarem Streitgegenstand - Kostenentscheidung - Objektives Vorliegen einer Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO

Aus dem Leitsatz

1. NV: Liegen bei einem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wegen Kindergeld die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision nur für einen Teil des Streitzeitraums vor, darf die Revision nur für den betreffenden Teil zugelassen werden .

Leitsatz

  1. NV: Liegen bei einem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wegen Kindergeld die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision nur für einen Teil des Streitzeitraums vor, darf die Revision nur für den betreffenden Teil zugelassen werden .
  2. NV: Der Wegfall der Wirkung einer Meldung als Arbeitsuchender setzt nicht konstitutiv die wirksame Bekanntgabe einer Einstellungsverfügung voraus .
  3. NV: Hat im Verfahren der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision die Beschwerde nur teilweise Erfolg, ist eine Kostenentscheidung insoweit zu treffen, als die Beschwerde keinen Erfolg hat .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 30. Juni 2014 10 K 1751/13 Kg wird die Revision wegen Kindergeld für C von Mai bis August 2012 zugelassen. Im Übrigen wird die Beschwerde der Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 30. Juni 2014 10 K 1751/13 Kg als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens wegen Kindergeld für C im Monat Januar 2011 hat die Beklagte zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 30. Juni 2014, Az: 10 K 1751/13 Kg, Urteil

Zitierte Normen

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