BFH, Beschluss vom 01.04.2011 – XI B 75/10
Aus dem Leitsatz
NV: Im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision kommt eine Vorlage an den EuGH zur Frage der Bedeutung des Unionsrechts für die Anwendung des § 115 Abs. 2 FGO jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn diese Frage nicht entscheidungserheblich ist .
Leitsatz
NV: Im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision kommt eine Vorlage an den EuGH zur Frage der Bedeutung des Unionsrechts für die Anwendung des § 115 Abs. 2 FGO jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn diese Frage nicht entscheidungserheblich ist .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 29. Juni 2010, Az: 5 K 2292/06 B, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGORevision
- § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGORevision
- § 227 AOErlass
- Art. 267 Abs. 3 AEUV
- § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGORevision
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
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