11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 12.10.2018 – XI B 65/18

Voraussetzungen des Gutglaubensschutzes bei innergemeinschaftlichen Lieferungen nicht klärungsbedürftig
ECLI: DE:BFH:2018:B.121018.XIB65.18.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung vorliegen, trägt der Unternehmer .

Leitsatz

  1. NV: Die Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung vorliegen, trägt der Unternehmer .
  2. NV: Die Rechtsprechung des BFH, wonach sich die Frage nach der Gewährung von Gutglaubensschutz gemäß § 6a Abs. 4 UStG erst dann stellt, wenn der Unternehmer seinen Nachweispflichten gemäß § 6a Abs. 3 UStG i.V.m. §§ 17a ff. UStDV ihrer Art nach nachgekommen ist, ist nicht auf die Lieferung von Fahrzeugen beschränkt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 14. Juni 2018 8 K 526/18 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 14. Juni 2018, Az: 8 K 526/18, Urteil

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