11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 18.11.2015 – XI B 61/15

Zum Begriff des "Privatlehrers" i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL

Aus dem Leitsatz

NV: "Privatlehrer" i.S. der deutschen Sprachfassung (bzw. "Unterrichtende" i.S. der übrigen Sprachfassung) des Art. 135 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL sind Lehrkräfte, die eine befreite Unterrichtstätigkeit "privat" ausüben.

Leitsatz

NV: "Privatlehrer" i.S. der deutschen Sprachfassung (bzw. "Unterrichtende" i.S. der übrigen Sprachfassung) des Art. 135 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL sind Lehrkräfte, die eine befreite Unterrichtstätigkeit "privat" ausüben.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 15. Juni 2015 4 K 19/15 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, 15. Juni 2015, Az: 4 K 19/15, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 4 Nr. 21 UStGSteuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
  • Art. 132 Abs. 1 Buchst. i EGRL 112/2006
  • Art. 132 Abs. 1 Buchst. j EGRL 112/2006

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