11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 18.11.2010 – XI B 56/10

Wirtschaftlicher Status für Vollstreckungsaufschub unmaßgeblich

Aus dem Leitsatz

NV: Maßgeblich für die Gewährung von Vollstreckungsaufschub ist nicht der aktuelle wirtschaftliche Status des Vollstreckungsschuldners, sondern die Unbilligkeit der Vollstreckung .

Leitsatz

NV: Maßgeblich für die Gewährung von Vollstreckungsaufschub ist nicht der aktuelle wirtschaftliche Status des Vollstreckungsschuldners, sondern die Unbilligkeit der Vollstreckung .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 22. Februar 2010, Az: 14 K 3659/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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