11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 28.12.2010 – XI B 33/10

Besteuerung der Umsätze aus Geldspielgeräten

Aus dem Leitsatz

NV: Es ist unionsrechtlich grundsätzlich nicht erforderlich, eine auf der fehlerhaften Umsetzung des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG in nationales Recht beruhende Verwaltungsentscheidung zurückzunehmen, die nach Ablauf angemessener Fristen oder nach Erschöpfung des Rechtswegs bestandkräftig geworden ist oder durch ein rechtskräftiges…

Leitsatz

NV: Es ist unionsrechtlich grundsätzlich nicht erforderlich, eine auf der fehlerhaften Umsetzung des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG in nationales Recht beruhende Verwaltungsentscheidung zurückzunehmen, die nach Ablauf angemessener Fristen oder nach Erschöpfung des Rechtswegs bestandkräftig geworden ist oder durch ein rechtskräftiges gerichtliches Urteil bestätigt wurde (Rechtsprechung) .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 26. Februar 2010, Az: 2 K 1226/07, Urteil

Zitierte Normen

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Prüfungsrelevanz

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