11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 22.12.2011 – XI B 17/11

Freie Beweiswürdigung - Akteninhalt - Umsatzbesteuerung der entgeltlichen Leistungen eines regionalen Vereins zur Förderung des Tourismus an seine Mitglieder

Aus dem Leitsatz

1. NV: § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO verpflichtet des FG, den Inhalt der ihm vorliegenden Akten vollständig und einwandfrei zu berücksichtigen.

Leitsatz

  1. NV: § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO verpflichtet des FG, den Inhalt der ihm vorliegenden Akten vollständig und einwandfrei zu berücksichtigen.
  2. NV: Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten i.S. einer Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann.
  3. NV: Das FG verstößt gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, wenn es ohne eigene tatsächliche Feststellungen zu treffen seiner Entscheidung allein die auf den Wortlaut der Satzung gestützte Annahme zugrunde legt, der Verein habe an seine Mitglieder individuelle entgeltliche Beratungsleistungen erbracht, obwohl der Verein dem im Klageverfahren klar widersprochen hat.
  4. NV: Nach der neueren Rechtsprechung des BFH ist für Zwecke der Umsatzsteuer zu prüfen, welche Leistungen der Verein gegenüber seinen Mitgliedern konkret erbracht hat, ob dafür ein Entgelt bezahlt worden ist und wie hoch Letzteres ggf. war. Ausgangspunkt ist danach stets die Frage, in wie weit entgeltliche Vorteile der Mitglieder jeweils konkret festzustellen sind.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 25. November 2010, Az: 16 K 238/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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