11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 08.01.2014 – XI B 120/13

Zur Entstehung eines Pflegekindschaftsverhältnisses zu einer volljährigen behinderten Person

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die maßgeblichen Grundsätze sowohl zur "Autoritätsstellung" als auch zur "ideellen Bindung" hinsichtlich der Entstehung eines Pflegekindschaftsverhältnisses zu einer volljährigen behinderten Person sind durch die Rechtsprechung des BFH geklärt und deshalb nicht grundsätzlich bedeutsam.

Leitsatz

  1. NV: Die maßgeblichen Grundsätze sowohl zur "Autoritätsstellung" als auch zur "ideellen Bindung" hinsichtlich der Entstehung eines Pflegekindschaftsverhältnisses zu einer volljährigen behinderten Person sind durch die Rechtsprechung des BFH geklärt und deshalb nicht grundsätzlich bedeutsam.
  2. NV: Würdigt ein Finanzgericht die Umstände des Einzelfalles dahingehend, dass ein Zeitraum von drei Jahren (ausnahmsweise) noch nicht ausreichend ist, um von einer ideellen Bindung zwischen der pflegenden Person und dem Pflegekind auszugehen, weicht es damit nicht von der einschlägigen Rechtsprechung des BFH ab.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 24. September 2013, Az: 6 K 1293/12, Urteil

Zitierte Normen

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