11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 16.06.2011 – XI B 120/10

Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei der Umsatzbesteuerung sexueller Dienstleistungen von Prostituierten - Umsatzsteuerliche Aufzeichnungspflichten bei Prostituierten - Keine grundsätzliche Bedeutung wegen behaupteter faktischer Abgeltungswirkung im "Düsseldorfer Verfahren"

Aus dem Leitsatz

NV: Bei der Besteuerung der Umsätze aus sexuellen Dienstleistungen von Prostituierten besteht keine durch Vollzugsmängel hervorgerufene Belastungsungleichheit, die zu einer gleichheitswidrigen Benachteiligung führt .

Leitsatz

NV: Bei der Besteuerung der Umsätze aus sexuellen Dienstleistungen von Prostituierten besteht keine durch Vollzugsmängel hervorgerufene Belastungsungleichheit, die zu einer gleichheitswidrigen Benachteiligung führt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 27. Oktober 2010, Az: 16 K 65/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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