11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 22.11.2012 – XI B 113/11

Verfahrensfehlerhafte Nichtberücksichtigung von wesentlichem Beteiligtenvorbringen

Aus dem Leitsatz

1. NV: Das FG ist gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO verpflichtet, den Vortrag der Verfahrensbeteiligten vollständig zur Kenntnis zu nehmen und bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen .

Leitsatz

  1. NV: Das FG ist gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO verpflichtet, den Vortrag der Verfahrensbeteiligten vollständig zur Kenntnis zu nehmen und bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen .
  2. NV: Hat das FA im Laufe des Klageverfahrens wiederholt auf Aufzeichnungen in einem Wareneingangsbuch verwiesen und darauf, dass sich diese bzgl. anderer Kunden als zutreffend erwiesen hätten und sich hieraus auch für den Streitfall eine starke Indizwirkung ergebe, so ist die Nichtberücksichtigung dieses Vorbringens durch das FG verfahrensfehlerhaft .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 13. Oktober 2011, Az: 16 K 359/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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