11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 16.03.2015 – XI B 109/14

Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hinsichtlich der verfassungskonformen Gesetzesauslegung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG bei einem körperlich behinderten Kind

Aus dem Leitsatz

NV: Wird mit einer Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht, aufgrund der Neufassung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG sei ein behindertes Kind ab 1.1.2012 im Wege verfassungskonformer Auslegung auch dann gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG als Kind zu berücksichtigen, wenn es in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, sind Darlegungen dazu erforderlich, warum…

Leitsatz

NV: Wird mit einer Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht, aufgrund der Neufassung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG sei ein behindertes Kind ab 1.1.2012 im Wege verfassungskonformer Auslegung auch dann gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG als Kind zu berücksichtigen, wenn es in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, sind Darlegungen dazu erforderlich, warum der Gesetzgeber bei der Neuregelung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG seinen Gestaltungsspielraum überschritten haben soll und warum die Gewährung des Kindergelds nicht mehr davon abhängig gemacht werden darf, dass das Existenzminimum des Kindes nicht durch eigene Einkünfte und Bezüge gedeckt ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 23. September 2014 11 K 419/13 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 23. September 2014, Az: 11 K 419/13, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 32 EStG

Challenge

Können Sie die zitierten Normen anwenden?

Versuchen Sie zuerst eine eigene Antwort. Decken Sie dann die redaktionelle Lösung auf.

  1. 1
    Prüferfrage · eigene Seite

    Erläutern Sie die Ausnahme für eigene Wohnzwecke nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG.

    Typische Nachfrage: Was gilt, wenn die Wohnung bis zur Mitte des Vorvorjahres vermietet und erst danach selbst genutzt wurde?
Beantworten Sie jede Frage zuerst selbst – dann sehen Sie die Lösung.Lernplan mit allen Themen anlegen →

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat