11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 05.12.2013 – XI B 1/13

Richterliche Hinweispflicht

Aus dem Leitsatz

NV: Ein FG ist jedenfalls dann nicht verpflichtet, einen Beteiligten vorab darauf hinzuweisen, dass es dessen Angaben für widersprüchlich hält, wenn der andere Beteiligte dies bereits schriftsätzlich gerügt hat.

Leitsatz

NV: Ein FG ist jedenfalls dann nicht verpflichtet, einen Beteiligten vorab darauf hinzuweisen, dass es dessen Angaben für widersprüchlich hält, wenn der andere Beteiligte dies bereits schriftsätzlich gerügt hat.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht des Saarlandes, 8. November 2012, Az: 1 K 1252/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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