10. SenatNV
BFH, Beschluss vom 01.12.2016 – X S 6/16 (PKH)
Zumutbarkeit eines Benennungsverlangens nach § 160 AO
ECLI: DE:BFH:2016:B.011216.XS6.16.0Amtlicher Entscheidungstext
Aus dem Leitsatz
1. NV: Das Verlangen, den Empfänger einer Zahlung zu benennen, kann ermessensfehlerhaft sein, wenn der Zahlende Opfer einer für ihn nicht durchschaubaren Täuschung geworden ist und sich ihm keine Zweifel hinsichtlich seines Geschäftspartners hätten aufdrängen müssen. Ob sich solche Zweifel hätten aufdrängen müssen, ist im Regelfall nach der Sichtweise eines…
Leitsatz
- NV: Das Verlangen, den Empfänger einer Zahlung zu benennen, kann ermessensfehlerhaft sein, wenn der Zahlende Opfer einer für ihn nicht durchschaubaren Täuschung geworden ist und sich ihm keine Zweifel hinsichtlich seines Geschäftspartners hätten aufdrängen müssen. Ob sich solche Zweifel hätten aufdrängen müssen, ist im Regelfall nach der Sichtweise eines objektiven Betrachters zu beurteilen .
- NV: Die Zugehörigkeit zu einem ausländischen Kulturkreis verdrängt nicht die allgemein bei der Prüfung von Betrieben geltenden Darlegungs- und Nachweisanforderungen (Anschluss an den Senatsbeschluss vom 31. Mai 2016 X B 73/15, BFH/NV 2016, 1299) .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 160 AOBenennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern
- § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGORevision
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