10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 14.02.2012 – X S 4/12 (PKH)

Unanfechtbarkeit eines Beschlusses im PKH-Verfahren

Aus dem Leitsatz

NV: Ein PKH-Beschluss kann weder mit der Beschwerde noch mit einer Gegenvorstellung angefochten werden.

Leitsatz

NV: Ein PKH-Beschluss kann weder mit der Beschwerde noch mit einer Gegenvorstellung angefochten werden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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