10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 26.01.2011 – X S 37/10 (PKH)

Vor dem BFH kein Vertretungszwang in PKH-Verfahren

Aus dem Leitsatz

NV: Für einen PKH-Antrag besteht vor dem BFH kein Vertretungszwang nach § 62 Abs. 4 FGO.

Leitsatz

NV: Für einen PKH-Antrag besteht vor dem BFH kein Vertretungszwang nach § 62 Abs. 4 FGO.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 62 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat