10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 20.05.2014 – X S 11/14

Verfassungsgemäßer Vertretungszwang vor dem BFH auch bei Anhörungsrüge eines Schwerbehinderten - Anforderungen an den Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts

Aus dem Leitsatz

1. NV: Auch für die Erhebung einer Anhörungsrüge eines Schwerbehinderten besteht beim BFH Vertretungszwang .

Leitsatz

  1. NV: Auch für die Erhebung einer Anhörungsrüge eines Schwerbehinderten besteht beim BFH Vertretungszwang .
  2. NV: Der Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts setzt die Benennung einer gewissen Anzahl von Vertretungsbefugten voraus, bei denen vergeblich um Übernahme des Mandats ersucht worden ist, hilfsweise, warum dies dem Antragsteller unmöglich gewesen ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 21. Januar 2014, Az: X B 245/13, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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