10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 17.08.2011 – X S 10/11 (PKH)

Verfahrensmängel - Keine Sonderabschreibung nach § 7g EStG hinsichtlich nach der Verpachtung angeschaffter/hergestellter Wirtschaftsgüter

Aus dem Leitsatz

1. NV: Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst auch die Erörterung der voraussichtlich entscheidungserheblichen Rechtsfragen .

Leitsatz

  1. NV: Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst auch die Erörterung der voraussichtlich entscheidungserheblichen Rechtsfragen .
  2. NV: Ein Verfahrensmangel i.S. des § 119 Nr. 6 FGO liegt vor, wenn die Begründung des Urteilsspruchs überhaupt oder im Hinblick auf einen - selbständigen - prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffsmittel oder Verteidigungsmittel fehlt oder die Entscheidungsgründe nur aus inhaltsleeren Floskeln bestehen oder missverständlich und verworren sind .
  3. NV: Verletzt ein Beteiligter die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten, führt dies regelmäßig zu einer Einschränkung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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