10. SenatNV
BFH, Beschluss vom 17.08.2011 – X S 10/11 (PKH)
Verfahrensmängel - Keine Sonderabschreibung nach § 7g EStG hinsichtlich nach der Verpachtung angeschaffter/hergestellter Wirtschaftsgüter
Aus dem Leitsatz
1. NV: Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst auch die Erörterung der voraussichtlich entscheidungserheblichen Rechtsfragen .
Leitsatz
- NV: Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst auch die Erörterung der voraussichtlich entscheidungserheblichen Rechtsfragen .
- NV: Ein Verfahrensmangel i.S. des § 119 Nr. 6 FGO liegt vor, wenn die Begründung des Urteilsspruchs überhaupt oder im Hinblick auf einen - selbständigen - prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffsmittel oder Verteidigungsmittel fehlt oder die Entscheidungsgründe nur aus inhaltsleeren Floskeln bestehen oder missverständlich und verworren sind .
- NV: Verletzt ein Beteiligter die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten, führt dies regelmäßig zu einer Einschränkung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 147 Abs. 1 Nr. 5 AOOrdnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
- § 7g EStGInvestitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe
- § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGORevision
- § 2 Nr. 2 FöGbG
- Art. 103 Abs. 1 GG
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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