BFH, Urteil vom 09.03.2016 – X R 49/14
Aus dem Leitsatz
NV: Jedenfalls bis zur Änderung des § 86 Abs. 2 Satz 1 EStG durch das JStG 2007 steht dem mittelbar zulageberechtigten Ehegatten die ungekürzte Altersvorsorgezulage auch dann zu, wenn der unmittelbar zulageberechtigte Ehegatte den Mindesteigenbeitrag zwar geleistet hat, dieser aber nicht gefördert worden ist .
Leitsatz
NV: Jedenfalls bis zur Änderung des § 86 Abs. 2 Satz 1 EStG durch das JStG 2007 steht dem mittelbar zulageberechtigten Ehegatten die ungekürzte Altersvorsorgezulage auch dann zu, wenn der unmittelbar zulageberechtigte Ehegatte den Mindesteigenbeitrag zwar geleistet hat, dieser aber nicht gefördert worden ist .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. Juli 2014 10 K 10078/13 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 3. Juli 2014, Az: 10 K 10078/13, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 10a Abs. 1 EStGZusätzliche Altersvorsorge
- § 79 S. 1 EStGZulageberechtigte
- § 79 S. 2 EStGZulageberechtigte
- § 86 Abs. 1 S. 2 EStGMindesteigenbeitrag
- § 90 Abs. 4 S. 1 EStGVerfahren
- § 93 Abs. 1 S. 1 EStGSchädliche Verwendung
- § 86 Abs. 1 S. 4 EStGMindesteigenbeitrag
- § 86 Abs. 1 S. 5 EStGMindesteigenbeitrag
Weitere Entscheidungen zu § 10a EStG
- BFH X R 28/24 vom 15.04.2026amtlichKeine Korrekturmöglichkeit bestandskräftiger Bescheide durch nachträgliche Ausübung des Wahlrechts auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen1. Dem Steuerpflichtigen steht ein Wahlrecht zu, ob er Altersvorsorgebeiträge nach § 10a des Einkommensteuergesetzes als Sonderausgaben geltend machen möchte.…
- BFH X R 11/21 vom 09.04.2025amtlichGünstigerprüfung gemäß § 10a Abs. 2 EStG; Reihenfolge der Rechenschritte von der tariflichen zur festzusetzenden Einkommensteuer1. Bei der Günstigerprüfung nach § 10a Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist die Differenz der tariflichen Einkommensteuer, die sich einerseits…
- BFH X R 6/22 vom 02.04.2025amtlichWohnungswirtschaftliche Verwendung im Sinne des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; Tilgung eines Darlehens des EhegattenDie Tilgung eines von dem Ehegatten des Zulageberechtigten aufgenommenen Darlehens ist keine nach § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes…
- BFH X R 32/20 vom 19.01.2022amtlichNachträgliche Geltendmachung des Wahlrechts auf einen Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG1. Die Inanspruchnahme des Sonderausgabenabzugs für eine zusätzliche Altersvorsorge gemäß § 10a EStG steht im Wahlrecht des Steuerpflichtigen. Dieses Wahlrecht…
- BFH X R 2/19 vom 08.09.2020amtlichÄnderung von Einkommensteuerbescheiden nach § 91 Abs. 1 Satz 4 EStG aufgrund einer Mitteilung der ZfA1. Die Mitteilung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) führt bei Abweichungen in Bezug auf den Sonderausgabenabzug nach § 10a Abs. 1 Satz 1…
- BFH X R 39/17 vom 06.11.2019amtlichEinkommensteuerliche Behandlung von Kapitalabfindungen für Kleinbetragsrenten aus Altersvorsorgeverträgen1. Die auf der Grundlage des § 93 Abs. 3 EStG förderunschädlich ausgezahlte Kapitalabfindung einer Kleinbetragsrente ist nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG in vollem…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche