BFH, Zwischenurteil vom 16.12.2014 – X R 47/13
Aus dem Leitsatz
1. NV: Ein Apotheker ist im Rahmen der Zumutbarkeit verpflichtet, sämtliche Geschäftsvorfälle, und damit auch Bargeschäfte, aufzuzeichnen .
Leitsatz
- NV: Ein Apotheker ist im Rahmen der Zumutbarkeit verpflichtet, sämtliche Geschäftsvorfälle, und damit auch Bargeschäfte, aufzuzeichnen .
- NV: Werden die einzelnen Verkäufe durch eine PC-Kasse aufgezeichnet und gespeichert, hat der Apotheker die entsprechenden Dateien im Rahmen einer Außenprüfung dem Betriebsprüfer auf dessen Verlangen zu überlassen .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Kläger verpflichtet war, dem Beklagten einen Datenträger mit der aus dem PC-Kassensystem "A" der Firma X generierten Datei BP_Kassenumsatz.csv vorzulegen. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe in den Streitjahren Hinzuschätzungen vorzunehmen sind, sowie die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens bleiben dem Endurteil vorbehalten.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Münster, 10. Oktober 2013, Az: 2 K 4112/12 E, Urteil; nachgehend BFH, 28. Oktober 2015, Az: X R 47/13, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 238 Abs. 1 HGBBuchführungspflicht
- § 239 Abs. 2 HGBFührung der Handelsbücher
- § 239 Abs. 4 S. 1 HGBFührung der Handelsbücher
- § 146 Abs. 1 S. 1 AOOrdnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen
- § 146 Abs. 5 S. 1 AOOrdnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen
- § 147 Abs. 1 Nr. 1 AOOrdnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
- § 147 Abs. 6 S. 2 AOOrdnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
- § 140 Abs. 1 AOBuchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen
- § 145 AOAllgemeine Anforderungen an die Buchführung und Aufzeichnungen
- § 143 AOAufzeichnung des Wareneingangs
- § 144 AOAufzeichnung des Warenausgangs
- Art. 2 Abs. 1 GG
- Art. 20 Abs. 3 GG
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Ab wann ist man eigentlich Kaufmann im Sinne des HGB, und was ändert sich dadurch für einen Mandanten?
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Typische Nachfrage: Welche Bedeutung hat die Publizität des Handelsregisters nach § 15 HGB?
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