10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 15.12.2016 – X R 20/16

Anforderungen an Revisionsantrag und Revisionsbegründung
ECLI: DE:BFH:2016:B.151216.XR20.16.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Werden bei Einlegung der Revision Antrag und Begründung einem besonderen Schriftsatz vorbehalten, ersetzt die Beifügung des FG-Urteils grundsätzlich weder Antrag noch Begründung.

Leitsatz

NV: Werden bei Einlegung der Revision Antrag und Begründung einem besonderen Schriftsatz vorbehalten, ersetzt die Beifügung des FG-Urteils grundsätzlich weder Antrag noch Begründung.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 22. Juni 2016 7 K 727/14 E wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 22. Juni 2016, Az: 7 K 727/14 E, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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