10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 13.03.2013 – X R 16/11

Anforderungen an die Büroorganisation für die Gewährung von Wiedereinsetzung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Der Prozessbevollmächtigte darf die Berechnung einfacher und in dem jeweiligen Büro geläufiger Fristen einer eingewiesenen und regelmäßig überwachten Fachkraft übertragen. Unterläuft einer solchen Fachkraft ein Versehen bei der Notierung oder Überwachung von Fristen, braucht der Prozessbevollmächtigte dieses nicht als eigenes Verschulden zu vertreten…

Leitsatz

  1. NV: Der Prozessbevollmächtigte darf die Berechnung einfacher und in dem jeweiligen Büro geläufiger Fristen einer eingewiesenen und regelmäßig überwachten Fachkraft übertragen. Unterläuft einer solchen Fachkraft ein Versehen bei der Notierung oder Überwachung von Fristen, braucht der Prozessbevollmächtigte dieses nicht als eigenes Verschulden zu vertreten .
  2. NV: Verwechselt die Bürokraft die vom BFH verlängerte Revisionsbegründungsfrist im Rahmen der Fristnotierung mit einem bloßen Termin und geht sie in der Folgezeit davon aus, gerichtliche Termine könnten ohne Rechtsnachteile unbeachtet bleiben, deutet dies darauf hin, dass der Prozessbevollmächtigte die erforderliche Einweisung seiner Fachkraft in den Umgang mit gerichtlichen Terminen unterlassen hat .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 31. März 2010, Az: 11 K 11289/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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