10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 09.01.2014 – X R 14/13

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichterfassung einer Frist im elektronischen Fristenkalender

Aus dem Leitsatz

NV: Eine ordnungsgemäße Büroorganisation setzt bei Führung eines elektronischen Fristenkalenders voraus, dass die Eingaben auf mögliche Fehler oder Versäumnisse hin kontrolliert werden. Hierzu bedarf es nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung entweder der Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über einen Drucker oder der Ausgabe eine…

Leitsatz

NV: Eine ordnungsgemäße Büroorganisation setzt bei Führung eines elektronischen Fristenkalenders voraus, dass die Eingaben auf mögliche Fehler oder Versäumnisse hin kontrolliert werden. Hierzu bedarf es nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung entweder der Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über einen Drucker oder der Ausgabe eine Fehlerprotokolls.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, 19. Februar 2013, Az: 3 K 111/12, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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