10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 21.06.2012 – X E 3/12

Erinnerung gegen den Kostenansatz

Aus dem Leitsatz

NV: Von der Erhebung von Kosten kann bei einer unrichtigen Behandlung der Rechtssache nur dann abgesehen werden, wenn ein erkennbares Versehen gegeben ist oder offensichtlich gegen eindeutige Vorschriften verstoßen wurde.

Leitsatz

NV: Von der Erhebung von Kosten kann bei einer unrichtigen Behandlung der Rechtssache nur dann abgesehen werden, wenn ein erkennbares Versehen gegeben ist oder offensichtlich gegen eindeutige Vorschriften verstoßen wurde.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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