10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 30.11.2017 – X E 12/17

Erinnerung - Festgebühr für zwei Beschwerden
ECLI: DE:BFH:2017:B.301117.XE12.17.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Für mehrere nach Nr. 6502 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG gebührenpflichtige Beschwerden, die lediglich äußerlich in einem Beschwerdeschriftsatz und in einer Beschwerdeentscheidung zusammengefasst sind, fällt die Festgebühr mehrfach an .

Leitsatz

NV: Für mehrere nach Nr. 6502 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG gebührenpflichtige Beschwerden, die lediglich äußerlich in einem Beschwerdeschriftsatz und in einer Beschwerdeentscheidung zusammengefasst sind, fällt die Festgebühr mehrfach an .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs Kostenstelle vom 26. Oktober 2017 KostL 1495/17 (X B 79/17) wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Vorinstanz und Verfahrensgang

nachgehend BFH, 28. Februar 2018, Az: X S 1/18, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 66 Abs. 6 GKG
  • § 66 Abs. 7 S. 2 GKG
  • § 66 Abs. 8 GKG
  • § 3 Abs. 2 GKG

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