10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 28.11.2012 – X B 78/11

Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegungsanforderungen

Aus dem Leitsatz

1. NV: Eine zulässige Rüge unzureichender Sachaufklärung erfordert nach ständiger Senatsrechtsprechung die Darstellung der vollständigen Kausalkette von dem Ermittlungsanlass bis hin zu ihrer Auswirkung auf das Entscheidungsergebnis (Fortsetzung des Senatsbeschlusses vom 23. Februar 2012 X B 91/11, BFH/NV 2012, 1150).

Leitsatz

  1. NV: Eine zulässige Rüge unzureichender Sachaufklärung erfordert nach ständiger Senatsrechtsprechung die Darstellung der vollständigen Kausalkette von dem Ermittlungsanlass bis hin zu ihrer Auswirkung auf das Entscheidungsergebnis (Fortsetzung des Senatsbeschlusses vom 23. Februar 2012 X B 91/11, BFH/NV 2012, 1150).
  2. NV: Die materiell-rechtliche Unrichtigkeit eines FG-Urteils kann die Zulassung der Revision nur rechtfertigen, wenn es greifbar gesetzeswidrig ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 22. März 2011, Az: 1 K 2635/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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