10. SenatNV
BFH, Beschluss vom 28.11.2012 – X B 74/11
Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen; Schätzung im Taxigewerbe
Aus dem Leitsatz
1. NV: Gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO sind in der Beschwerdebegründung die Voraussetzungen des jeweiligen Zulassungsgrundes darzulegen.
Leitsatz
- NV: Gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO sind in der Beschwerdebegründung die Voraussetzungen des jeweiligen Zulassungsgrundes darzulegen.
- NV: Falls Beweise zu Unrecht nicht erhoben sind, ist dies kein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, sondern gegen § 76 Abs. 1 FGO.
- NV: Für eine zulässige Rüge, das FG habe Beweisanträge übergangen, ist u.a. darzulegen, an welcher Stelle der Beweisantritt erfolgt ist (Fundstelle), welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und inwiefern das Urteil des FG --ausgehend von dessen materiell-rechtlicher Auffassung-- auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen könne.
- NV: Wird die Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt, so ist darzustellen, welchen Vortrag das FG nicht zur Kenntnis genommen habe. Eine abweichende Beurteilung des Sachverhalts ist keine Verletzung rechtlichen Gehörs.
- NV: Schichtzettel im Taxigewerbe waren und sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH aufzubewahren.
- NV: Existieren innerhalb der Unterlagen und Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen Diskrepanzen (hier: Abweichungen zwischen Unterlagen in Papierform und einem USB-Stick), ist es eine Frage der Sachverhalts- und Beweiswürdigung und damit des materiellen Rechts, welche Bedeutung das FG ihnen jeweils zubilligt.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 14. April 2011, Az: 5 K 5358/07, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
Weitere Entscheidungen zu § 76 FGO
- BFH II B 87/25 vom 04.08.2026amtlichNachweis des niedrigeren gemeinen Werts des Grundbesitzes nach § 198 BewG für Zwecke der ErbschaftsteuerEine pauschale Zurückweisung des Sachverständigengutachtens im Sinne des § 198 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes unter Hinweis auf einen höheren Kaufpreis verletzt…
- BFH II B 68/25 vom 29.06.2026amtlichErmittlung der Erbanteile von Amts wegen bei Vorliegen gewichtiger Gründe1. Finanzbehörden und Finanzgerichte haben regelmäßig von dem Erbrecht auszugehen, wie es im Erbschein angegeben ist. Werden jedoch gewichtige Gründe…
- BFH II R 26/24 vom 22.04.2026amtlichVerfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg1. Nach § 38 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung einer Landesgrundsteuer des Landes Baden-Württemberg (Landesgrundsteuergesetz vom 04.11.2020, BWGBl. 2020, 974…
- BFH II R 27/24 vom 22.04.2026amtlichIm Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.04.2026 II R 26/24 - Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg1. Nach § 38 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung einer Landesgrundsteuer des Landes Baden-Württemberg (Landesgrundsteuergesetz vom 04.11.2020, BWGBl. 2020, 974…
- BFH VI R 12/24 vom 09.04.2026amtlichKein Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. analog in Lohnsteuerfällen1. Auch wenn der Arbeitgeber abkommenswidrig oder trotz fehlender beschränkter Steuerpflicht materiell-rechtlich zu Unrecht Lohnsteuer einbehält und abführt…
- BFH I R 13/23 vom 11.03.2026amtlichZur Anwendung von § 50d Abs. 1 Satz 11 EStG i.d.F. des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes auf Ausschüttungen an eine US-amerikanische sogenannte S-Corporation1. Einer US-amerikanischen sogenannten S-Corporation, die in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) infolge der Ausübung des steuerlichen Wahlrechts wie…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat