10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 05.01.2012 – X B 73/11

Erfolgreiche NZB bei Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung von Amts wegen - Schwarzeinkäufe - Urteilsberichtigung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Das FG verstößt gegen seine Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären, wenn des FA vorträgt, der Steuerpflichtige habe "einen Teil" seiner Einkäufe bei einem bestimmten Lieferanten zur Verschleierung der Verkürzung der entsprechenden Einnahmen nicht gebucht, das FG aber ohne Hinweis oder Sachaufklärung davon ausgeht, der Steuerpflichtige…

Leitsatz

  1. NV: Das FG verstößt gegen seine Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären, wenn des FA vorträgt, der Steuerpflichtige habe "einen Teil" seiner Einkäufe bei einem bestimmten Lieferanten zur Verschleierung der Verkürzung der entsprechenden Einnahmen nicht gebucht, das FG aber ohne Hinweis oder Sachaufklärung davon ausgeht, der Steuerpflichtige habe seine gesamten Einkäufe bei diesem Lieferanten nicht erfasst .
  2. NV: Hat das FG im Wege der objektiven Klagehäufung über mehrere Streitgegenstände (Verwaltungsakte) entschieden und bezieht der Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel ausdrücklich auf das gesamte FG-Urteil, ist das Rechtsmittel wegen teilweise fehlender Begründung teilweise unzulässig, soweit die Begründung des Rechtsmittels ausschließlich Umstände anführt, die lediglich für einige, nicht aber für alle Streitgegenstände von Bedeutung sind .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 13. April 2011, Az: 4 K 540/05, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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