10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 22.03.2011 – X B 7/11

Überzeugungsbildung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens - Verfahrensmangel - Absehen von weiterer Begründung auch für Verfahren nach § 116 Abs. 6 FGO

Aus dem Leitsatz

NV: Nach § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO muss das FG seine Überzeugung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens bilden, also den gesamten konkretisierten Prozessstoff zugrunde legen. Insbesondere muss es den Inhalt der vorgelegten Akten und das Vorbringen der Beteiligten (quantitativ) vollständig und (qualitativ) einwandfrei berücksichtigen .

Leitsatz

NV: Nach § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO muss das FG seine Überzeugung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens bilden, also den gesamten konkretisierten Prozessstoff zugrunde legen. Insbesondere muss es den Inhalt der vorgelegten Akten und das Vorbringen der Beteiligten (quantitativ) vollständig und (qualitativ) einwandfrei berücksichtigen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 26. Oktober 2010, Az: 16 K 5177/07 E,G,U,F, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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