10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 21.08.2012 – X B 6, 7/12, X B 6/12, X B 7/12

Fristwahrung bei Telefax-Sendungen mit Doppel und Anlagen

Aus dem Leitsatz

1. NV: Für den fristgerechten Eingang einer per Telefax übermittelten Sendung ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der unterschriebene Schriftsatz als solcher an das Gericht übermittelt worden ist. Wenn Doppel oder Anlagen zu dem Schriftsatz erst nach Fristablauf übermittelt werden, steht dies der Fristwahrung nicht entgegen .

Leitsatz

  1. NV: Für den fristgerechten Eingang einer per Telefax übermittelten Sendung ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der unterschriebene Schriftsatz als solcher an das Gericht übermittelt worden ist. Wenn Doppel oder Anlagen zu dem Schriftsatz erst nach Fristablauf übermittelt werden, steht dies der Fristwahrung nicht entgegen .
  2. NV: Es bleibt offen, ob das beim BFH verwendete Telefax-Empfangsgerät, das technisch nicht in der Lage ist, die Empfangszeit für einzelne Seiten einer aus mehreren Seiten bestehenden Telefax-Sendung anzugeben, zur Umsetzung der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Fristwahrung bei Telefax-Sendungen geeignet ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 28. November 2011, Az: 3 K 462/10, Urteil; vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 28. November 2011, Az: 3 K 217/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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