10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 01.06.2015 – X B 6/15

Sachaufklärungsrüge hinsichtlich unterlassener Zeugenvernehmung durch das Finanzgericht - Entscheidungserheblichkeit des Beweisantrags

Aus dem Leitsatz

1. NV: Für die Frage, ob ein Beweisantrag entscheidungserheblich ist, ist unabhängig von dessen Richtigkeit von dem materiell-rechtlichen Standpunkt des FG auszugehen .

Leitsatz

  1. NV: Für die Frage, ob ein Beweisantrag entscheidungserheblich ist, ist unabhängig von dessen Richtigkeit von dem materiell-rechtlichen Standpunkt des FG auszugehen .
  2. NV: Das gilt nur dann nicht, wenn in Bezug auf diesen Standpunkt ein selbständiger Grund für die Zulassung der Revision geltend gemacht ist und vorliegt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 28. November 2014 14 K 4043/12 E,G,U wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 28. November 2014, Az: 14 K 4043/12 E,G,U, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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