10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 17.03.2010 – X B 51/09

Nichtzulassungsbeschwerde: Erfordernis einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts

Aus dem Leitsatz

NV: Der Revisionszulassungsgrund gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO erfordert eine bisher ungeklärte abstrakte Rechtsfrage, die in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsbedürftig, entscheidungserheblich und auch klärbar ist.

Leitsatz

NV: Der Revisionszulassungsgrund gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO erfordert eine bisher ungeklärte abstrakte Rechtsfrage, die in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsbedürftig, entscheidungserheblich und auch klärbar ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 3. März 2009, Az: 10 K 818/06, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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