10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 16.02.2011 – X B 48/10

Anforderungen an ein als Beweismittel für den Postausgang dienendes Fristenkontrollbuch - Glaubhaftmachung der Aufgabe eines Briefes zur Post - Keine Wiedereinsetzung bei widersprüchlichem Vortrag

Aus dem Leitsatz

1. NV: Soll ein Fristenkontrollbuch den normalerweise nur durch ein Postausgangsbuch möglichen Beweis erbringen, so muss es den an das Postausgangsbuch gestellten Anforderungen genügen .

Leitsatz

  1. NV: Soll ein Fristenkontrollbuch den normalerweise nur durch ein Postausgangsbuch möglichen Beweis erbringen, so muss es den an das Postausgangsbuch gestellten Anforderungen genügen .
  2. NV: Die Aufgabe eines Briefes zur Post kann im Regelfall nicht allein mit einer eidesstattlichen Versicherung einer Rechtsanwaltsfachangestellten glaubhaft gemacht werden, sondern es bedarf eines ordnungsgemäßen Postausgangsbuchs .
  3. NV: Eine Wiedereinsetzung kommt nicht in Betracht, wenn eidesstattliche Versicherungen und das Fristenkontrollbuch einander widersprechen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 11. Februar 2010, Az: 11 K 1306/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

Weitere Entscheidungen zu § 56 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat