10. SenatNV
BFH, Beschluss vom 16.02.2011 – X B 48/10
Anforderungen an ein als Beweismittel für den Postausgang dienendes Fristenkontrollbuch - Glaubhaftmachung der Aufgabe eines Briefes zur Post - Keine Wiedereinsetzung bei widersprüchlichem Vortrag
Aus dem Leitsatz
1. NV: Soll ein Fristenkontrollbuch den normalerweise nur durch ein Postausgangsbuch möglichen Beweis erbringen, so muss es den an das Postausgangsbuch gestellten Anforderungen genügen .
Leitsatz
- NV: Soll ein Fristenkontrollbuch den normalerweise nur durch ein Postausgangsbuch möglichen Beweis erbringen, so muss es den an das Postausgangsbuch gestellten Anforderungen genügen .
- NV: Die Aufgabe eines Briefes zur Post kann im Regelfall nicht allein mit einer eidesstattlichen Versicherung einer Rechtsanwaltsfachangestellten glaubhaft gemacht werden, sondern es bedarf eines ordnungsgemäßen Postausgangsbuchs .
- NV: Eine Wiedereinsetzung kommt nicht in Betracht, wenn eidesstattliche Versicherungen und das Fristenkontrollbuch einander widersprechen .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG München, 11. Februar 2010, Az: 11 K 1306/07, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGORevision
- § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGORevision
- § 155 FGOÜbergangs- und Schlußbestimmungen
- § 294 Abs. 1 ZPO
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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