10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 11.07.2012 – X B 41/11

Nicht mit Gründen versehenes Urteil (§ 119 Nr. 6 FGO) - Rüge eines Verstoßes gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO - qualifizierter Rechtsanwendungsfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO

Aus dem Leitsatz

NV: Ein FG-Urteil kann auf einem Verstoß gegen § 119 Nr. 6 FGO beruhen und daher verfahrensfehlerhaft sein, wenn in dem Urteil die gebotene Beweiswürdigung zur Gänze fehlt. Hingegen reicht es nicht aus, dass die Urteilsbegründung lückenhaft oder rechtsfehlerhaft ist.

Leitsatz

NV: Ein FG-Urteil kann auf einem Verstoß gegen § 119 Nr. 6 FGO beruhen und daher verfahrensfehlerhaft sein, wenn in dem Urteil die gebotene Beweiswürdigung zur Gänze fehlt. Hingegen reicht es nicht aus, dass die Urteilsbegründung lückenhaft oder rechtsfehlerhaft ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Thüringer Finanzgericht, 19. Januar 2011, Az: 3 K 432/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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