10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 19.09.2012 – X B 40/11

NZB: Sachaufklärungsmängel

Aus dem Leitsatz

1. NV: Falsche Rechtsanwendung allein ist kein Revisionszulassungsgrund.

Leitsatz

  1. NV: Falsche Rechtsanwendung allein ist kein Revisionszulassungsgrund.
  2. NV: Betrifft ein Verfahrensmangel eine verzichtbare Verfahrensvorschrift, so geht das Rügerecht durch Unterlassen rechtzeitiger Rüge verloren.
  3. NV: Wenn der ordnungsgemäß geladene Beteiligte zur mündlichen Verhandlung unentschuldigt nicht erscheint, verzichtet er auf die Wahrnehmung des Rügerechts.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Thüringer Finanzgericht, 9. Februar 2011, Az: 3 K 287/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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