10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 19.01.2012 – X B 4/10

Überraschungsentscheidung durch Aufhebung eines Beweisbeschlusses

Aus dem Leitsatz

NV: Hebt das Gericht einen Beweisbeschluss auf, muss sichergestellt sein, dass die Beteiligten hiervon rechtzeitig Kenntnis erlangen, sofern nicht ein entsprechender Hinweis entbehrlich ist.

Leitsatz

NV: Hebt das Gericht einen Beweisbeschluss auf, muss sichergestellt sein, dass die Beteiligten hiervon rechtzeitig Kenntnis erlangen, sofern nicht ein entsprechender Hinweis entbehrlich ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 6. November 2009, Az: 15 K 2630/06, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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